Nutzungsbedingungen vom 01. Juni 2023
1. Einleitung
1.1 Allgemeine Informationen
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End User License Agreement, „EULA“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen „Ihnen“ (entweder eine natürliche oder juristische Person, im Folgenden als „Lizenznehmer“ oder „Kunde“ bezeichnet) und SPEISEKAMMER.APP („SPEISEKAMMER.APP“ oder „Lizenzgeber“) (jeweils einzeln eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“) für Ihre Nutzung von SPEISEKAMMER.APP Softwareprodukten. Die Vereinbarung legt alle Rechte und Pflichten sowohl für den Lizenznehmer als auch für SPEISEKAMMER.APP fest und regelt Ihre Nutzung aller Softwareprodukte, die von SPEISEKAMMER.APP installiert oder zur Verfügung gestellt werden. Jede Änderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und mit den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen übereinstimmen. Durch die Zahlung der geltenden Lizenzgebühr(en) und/oder durch das Herunterladen, die Installation oder die Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung Ihnen gegenüber gleichermaßen durchsetzbar ist wie ein schriftlicher, ausgehandelter und von Ihnen unterzeichneter Vertrag. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt und dürfen keine SPEISEKAMMER.APP Softwareprodukte herunterladen, installieren oder verwenden.
Für die Nutzung der SPEISEKAMMER.APP Softwareprodukte und Leistungen muss der Lizenznehmer über Folgendes verfügen:
(a) einen sog. gültigen Subscriptionvertrag oder
(b) eine gültige Lizenz von SPEISEKAMMER.APP.
Ferner können einzelne Softwareprodukte
a) die auf einem Subscriptionvertrag basieren und/oder
b) mit einer serverbasierten Lizenzlösung
eine sichere Verbindung des Applikationsrechners mit der SPEISEKAMMER.APP Infrastruktur und/oder einen „Cloud Services“ erfordern.
1.2
Lizenzgeber ist SPEISEKAMMER.APP, Lizenznehmer ist der Endkunde/Nutzer. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das „Softwareprodukt“, welches das spezielle Softwareprogramm und die damit verbundenen lizenzierten Softwaremodule, nachfolgenden Erweiterungen, Updates, Patches und zugehörige Dokumentation für den unternehmensinternen Betrieb, wie auch die dazugehörigen Handbücher und Softwaredokumentation, einschließt. Softwareprodukte können dabei neben mobilen Applikationen auch Standardsoftware und Erweiterungen bzw. Plugins umfassen.
1.3
Das Softwareprodukt kann Codes, Objekte und anderes geistiges Eigentum enthalten, das von Lizenzgebern oder Dritter entwickelt und von diesen lizenziert und in das Softwareprodukt integriert wurde („Embedded Third Party Software“). Etwaig verwendete Embedded Third Party Software oder Open Source-Code und Open Source-Lizenzen beschränken oder beeinträchtigen die gewährten Nutzungsrechte des Lizenznehmers nicht und können jederzeit innerhalb der jeweils genutzten Software abgerufen werden. Im Einzelfall können die jeweiligen Lizenzbedingungen vom Lizenzgeber auf Anforderung jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Materialien Dritter
(1) Bestimmte Services können Inhalte, Daten, Informationen, Anwendungen oder Materialien Dritter anzeigen, enthalten oder zur Verfügung stellen („Materialien Dritter“). Materialien Dritter können als beleidigend, unanständig oder anstößig empfunden werden oder eine unangemessene Ausdrucksweise enthalten.
(2) Sie erkennen an und stimmen zu, dass SPEISEKAMMER.APP für die Überprüfung oder Beurteilung von Inhalten, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Gültigkeit, Einhaltung von Urheberrechten, Rechtmäßigkeit, Anstand, Qualität oder jedweden anderen Aspekten derartiger Materialien Dritter nicht verantwortlich ist. SPEISEKAMMER.APP übernimmt Ihnen gegenüber keinerlei Haftung für Inhalte Dritter, die von Ihnen als beleidigend, unanständig oder anstößig empfunden werden.
(3) SPEISEKAMMER.APP übernimmt keine Haftung oder Verantwortung Ihnen oder Dritten gegenüber für jedwede Services, Materialien Dritter oder aber für andere Materialien, Produkte oder Services Dritter. Materialien Dritter werden ausschließlich aus Gefälligkeit angeboten.
(4) Sofern und soweit dieses SPEISEKAMMER.APP Softwareprodukt und/oder Services Verknüpfungen zu Webseiten Dritter enthalten, gelten die Haftungsbestimmungen unter Ziffer 7.
1.5 Standortinformationen
Standortbezogene Daten, die im Rahmen von Services angeboten werden, dienen ausschließlich grundlegenden Navigationszwecken und sind nicht für Situationen vorgesehen, bei denen präzise Standortinformationen erforderlich sind oder bei denen falsche, ungenaue oder unvollständige standortbezogene Daten zu Tod, Personenschäden, Sach- oder Umweltschäden führen können. Weder SPEISEKAMMER.APP noch seine Anbieter von Inhalten garantieren die Verfügbarkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität von Lageinformationen oder standortbezogenen Daten, die in den Services angezeigt werden.
1.6
Entgegenstehende oder von dieser Vereinbarung abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vereinbarungsbestandteil, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen der EULA müssen in Textform und ausdrücklich durch beide Parteien vereinbart werden.
2. Laufzeit und Kündigung / Lizenzgebühren
2.1
Die Lizenzvereinbarung beginnt mit dem Download des Softwareprodukts und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2.2
Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarung und die entsprechenden Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung verletzt oder eine Verletzung dieser Lizenzvereinbarung durch Dritte stillschweigend duldet oder seine Verpflichtungen aus dieser Lizenzvereinbarung nicht erfüllt oder falls der Lizenznehmer Insolvenz anmeldet oder bei dem Lizenznehmer ein Kontrollwechsel stattfindet.
2.3
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und sofern in dieser Lizenzvereinbarung nicht anderweitig vereinbart, endet diese Lizenzvereinbarung automatisch bei Verletzung einer seiner Bestimmungen durch den Lizenznehmer.
2.4
Unter keinen Umständen sind bei Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung dieses Vertrages entrichtete Lizenzgebühren vollständig oder teilweise erstattungsfähig, es sei denn SPEISEKAMMER.APP hat die vorzeitige Beendigung dieses Vertrages zu vertreten.
2.5
Etwaige entsprechende Lizenzgebühren sind der jeweiligen Beschreibung der Software zu entnehmen.
3. Vervielfältigungsrechte
3.1
Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Geräts gemäß diesem Lizenzvertrag und das Laden der Software in den Hauptspeicher des Computers.
Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und/oder Lizenzgeber erforderlich machen.
3.2
Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung von Kopien zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein.
3.3
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Programmcode mit einem Drucker auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.